
Er informiert über den energetischen Zustand einer Immobilie und soll so für mehr Transparenz im Immobilienmarkt sorgen.
Ob beim Verkauf, der Vermietung oder der Sanierung von Gebäuden
– der Energieausweis ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Für Eigentümer ist er nicht nur Pflichtdokument, sondern auch ein wichtiges Instrument, um den Wert der Immobilie zu erhalten und gezielte Modernisierungsmaßnahmen zu planen.
Der Energieausweis gibt Aufschluss über den Energieverbrauch oder den Energiebedarf eines Gebäudes. Er enthält eine Energieeffizienzklasse, Vergleichswerte und konkrete Empfehlungen für energetische Verbesserungen.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Varianten unterschieden:
Ein gültiger Energieausweis muss vorgelegt werden, wenn:
Die Gültigkeit beträgt in der Regel zehn Jahre.
Danach muss der Ausweis erneuert werden. Verstöße gegen die Pflicht zur Vorlage oder zur korrekten Angabe der Kennwerte in Immobilienanzeigen können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Handlungsempfehlungen helfen, sinnvolle Maßnahmen zu priorisieren.
Viele Förderprogramme setzen die Vorlage eines aktuellen Energieausweises voraus.
Ein guter Energiekennwert kann die Attraktivität einer Immobilie auf dem Markt erhöhen.
Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten erstellen wir sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und zeigen Ihnen, wie Sie den Energieausweis strategisch für Ihre Immobilienplanung nutzen können.
Kontaktieren Sie uns, um Ihren Energieausweis rechtzeitig zu erneuern oder erstellen zu lassen
– unabhängig, präzise und praxisnah.

Ausgangslage: Für die geplante Erneuerung der Heizungsanlage wurde ein hydraulischer Abgleich als technische Planungs und Nachweisgrundlage im Kontext von KfW-Förderung und GEG-Anforderungen benötigt.
Unsere Leistung: Vor Ort Begehung, Berechnung der Gebäude und raumweisen Heizlast nach DIN EN 12831 sowie Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B.
Das Ergebnis: Fertigstellung innerhalb von vier Wochen, verlässliche Grundlage für die Anlagenauslegung sowie nachvollziehbare Voreinstellwerte der Heizkörperthermostatventile für die Umsetzung des hydraulischen Abgleichs.

Ausgangslage: Für die Optimierung der Heizungsanlage wurde ein hydraulischer Abgleich im Kontext der GEG benötigt.
Unsere Leistung: Berechnung nach Verfahren B, Heizkörperdokumentation sowie Ausschreibung und Vergabe.
Das Ergebnis: Belastbare Grundlage für eine bedarfsgerechte Wärmeverteilung und die praktische Umsetzung.

Ausgangslage: Umfangreiche technische Fehlfunktionen sowie sicherheitsrelevante, im Rahmen der Prüfverordnung festgestellte Mängel beeinträchtigten den ordnungsgemäßen Betrieb der Gebäudetechnik.
Unsere Leistungen: Wir entwickelten ein gewerkeübergreifendes Konzept zur Mangelbeseitigung und begleiten die technische Koordination sowie die fachgerechte Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen.
Ergebnis: Sämtliche behördlich relevanten Mangelpunkte und technischen Defizite werden systematisch beseitigt und der sichere Anlagenbetrieb dauerhaft wiederhergestellt.
Ausgangslage: Umfangreiche technische Fehlfunktionen sowie sicherheitsrelevante Mängel gemäß Prüfverordnung beeinträchtigten den ordnungsgemäßen Betrieb der Gebäudetechnik.
Unsere Leistungen: Ertüchtigung der MSR-Anlage sowie Entwicklung und Begleitung eines Konzepts zur systematischen Beseitigung der PVO-Mängel.
Ergebnis: Modernisierung der MSR-Technik im gesamten Gebäude innerhalb von drei Monaten im laufenden Betrieb sowie dauerhafte Wiederherstellung eines sicheren und zuverlässigen Anlagenbetriebs.